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Gewässerunterhaltungsplan I. Ordnung - Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"

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Gewässerunterhaltungsplan I. Ordnung

Aktuelles
Gewässerunterhaltungsplan
Von den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten ist ein Gewässerunterhaltungsplan (GUP) zur Koordinierung und Planung der Unterhaltungsarbeiten jährlich aufzustellen. In diesem Plan werden alle Maßnahmen benannt und hinsichtlich der Art und Weise ihrer Ausführung beschrieben bzw. gekennzeichnet, die unmittelbar im bevorstehenden Planjahr umgesetzt werden sollen. Die GUP sind nach dem zur Verfügung stehenden Finanzmittel auszuführen.

Im Folgenden sind die Gewässerunterhaltungspläne der Gewässer I. Ordnung  für das Jahr 2025 dargestellt (Gültigkeit bis Ende Juni 2026).

Gewässerunterhaltungsplan (GUP) der Gewässer I. Ordnung:


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